Ohne gemeinsames Zielbild ergeben Einzelmaßnahmen keine Krankenhausstrukturreform

Die Krankenhäuser als Rückgrat der medizinischen Daseinsvorsorge sind selbst akut behandlungsbedürftig. Zur Entwicklung und Umsetzung einer großen Krankenhausstrukturreform bedürfe es eines klaren gemeinsamen Leitbilds von Bund und Ländern sowie Krankenhäusern und Kostenträgern. Dies sei essenziell, um daran überhaupt die Eckpunkte für eine Gesamtreform konstruktiv und nachhaltig ausrichten zu können. Dies ist das Fazit der gestrigen 26. Plattform Gesundheit des IKK e.V. Unter der Überschrift „Deutschlands Krankenhäuser: Problem oder Lösung einer zukunftsfähigen Versorgung?“ diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Gesundheitswirtschaft sowie über 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor Ort und digital zugeschaltet.

Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., macht in seiner einführenden Rede deutlich, wie dringend eine Krankenhausreform geboten sei: „Wir befürchten, dass es ohne zügige politische Veränderungen mittelfristig zu einer Verschlechterung der Versorgungsqualität oder zu einer ‚kalten Strukturreform‘ kommt.“ Das System „Krankenhaus“ leide an diversen Stellen.

Sein Fazit: „Für eine Krankenhausreform bedarf es dringend einer Überprüfung der Strukturen, und zwar sowohl innerhalb des stationären Bereichs als auch zwischen ambulant und stationär.“ Die Corona-Pandemie, der Ukraine-Konflikt und die Energiekrise verschärften die Situation. Aber die aktuelle Strategie der Bundesregierung sei da auch keine Lösung: Die Bundesregierung spanne einen Rettungsschirm nach dem anderen auf. „Aber ich bin mir sicher“ so IKK-Vorstandsvorsitzender Müller, „mit der finanziellen Gießkanne lassen sich die Probleme nicht lösen.“

Dass mehr Geld nicht mehr hilft, dem stimmt auch Manja Rügen, Leiterin des Referats „Krankenhauswesen“ im Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Freistaates Sachsen, zu. Sie fordert für die Länder mehr Gestaltungsmöglichkeiten für regionale sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen, um Standorte insbesondere im ländlichen Raum zukunftsfähig ausrichten zu können. Dabei sei der Freistaat Sachsen mit seiner Krankenhausreform 1996 und dem jetzigen Strategiepapier „Zielbild 2030“, das als Grundlage für ein neues Sächsisches Krankenhausgesetz dient, vergleichsweise gut aufgestellt. Sie verweist auf entsprechende Forderungen im dem Eckpunktepapier aus der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 20.10.2022. Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Freistaats Sachsen, erklärt in ihrem Grußwort, dass Sachsen vielleicht sogar als Benchmark bundesweit gelten könne. Wichtig sei es, so die Staatministerin, die sektorenübergreifende Versorgung auf Bundesebene voranzutreiben.