BVMed unterstützt Inkontinenzpatienten

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die aktuelle e-Petition des Selbsthilfeverbandes Inkontinenz an den Deutschen Bundestag, wonach bei Ausschreibungen und Beitrittsverträgen von ableitenden und aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln die persönlichen Belange der Patienten berücksichtigt werden sollen. Je nach Schwere der Harn- und / oder Stuhlinkontinenz sollte das passende Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden: in ausreichender Anzahl, korrekter Passform, mit einfacher Handhabung sowie für den persönlichen Alltag des Patienten geeignet. Inkontinente Menschen sollten demnach grundsätzlich ohne Aufzahlung adäquat versorgt werden. Die Initiatoren der Petition setzen sich zudem dafür ein, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dies überwacht und dem Versicherten die Verträge offenlegt.

Gesetzliche Krankenkassen schließen mit den Leistungserbringern Verträge über eine ausreichende Versorgung inkontinenter Versicherter ab. Zum einen erfolgt die Vertragsgestaltung über Ausschreibungen (Beispiel: günstigster Preis), zum anderen im Rahmen von Beitrittsverträgen mit Monatspauschalen. Der Leistungserbringer muss die Versicherten für diese Monatspauschalen über den ganzen Monat ausreichend mit Inkontinenzhilfsmitteln versorgen.

Die Realität sieht jedoch anders aus: mittlerweile sind die Monatspauschalen soweit abgesunken, dass die Leistungserbringer ohne Aufzahlung des Versicherten keine ausreichende Versorgung mehr gewährleisten können. Der Selbsthilfeverband Inkontinenz nennt in der Petition Fälle, in denen der Bedarf niedriger als nötig angesetzt wird und Patienten aufzahlungsfrei bspw. nur eine Windel pro Tag gewährt werde. Um dies zu beheben fordert der Verband, dass Mehrkosten nur noch von den Krankenkassen und nicht von den Patienten eingefordert werden. Zahlungen der Patienten an den Leistungserbringer außer der gesetzlichen Zuzahlung sollen demnach grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Bei der Versorgungsqualität müssten die persönlichen Bedürfnisse des einzelnen Versicherten stärker berücksichtigt werden. Das passende Hilfsmittel (z. B. Vorlagen, Inkontinenzslips, Gelkatheter, hydrophile Katheter, Urinale) muss in ausreichender Stückzahl gewährt werden. Zudem muss der Versicherte das Hilfsmittel ordentlich handhaben können und die Passform optimal sein. Nicht selten treten jedoch Hautreizungen oder Einschnitte auf.

„Leistungserbringer sollten grundsätzlich in die finanzielle Lage versetzt werden, den Patienten mit dem spezifischen Hilfsmittel zu versorgen, das dieser benötigt. Darüber hinaus müssen Patienten das Hilfsmittel auch in der benötigten Anzahl erhalten, die auf ihre spezielle Situation abgestimmt ist“, fordert BVMed-Hilfsmittel-Expertin Daniela Piossek. Ausschreibungen um den günstigsten Preis seien dazu gänzlich ungeeignet: „Wir brauchen einen Qualitäts- und keinen reinen Preiswettbewerb“.

Die e-Petition kann noch bis zum 11. November 2015 unterzeichnet werden: epetitionen.bundestag.de (Petitions-Forum / Nr. 61566).

In Deutschland sind rund 6 Millionen Menschen von Inkontinenz betroffen. Experten schätzen die Dunkelziffer sogar auf 9 Millionen Betroffene. Für jede Form der Inkontinenz gibt es geeignete Therapien und moderne saugende sowie ableitende Inkontinenzprodukte, die in allen Lebenslagen bequem, unauffällig und sicher schützen. Wichtig: Jeder Betroffene sollte wegen einer Diagnose und einer eventuellen Verordnung von Inkontinenzprodukten zum Arzt gehen.