Für den GKV Hilfsmittelbereich fehlt die strategische Vorausschau als Schlüsselelement der Gesetzgebung

Seit 2006 arbeitet die Bundesregierung an Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung. Dieses Ziel wurde mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) in 2017 verfehlt. Für den Hilfsmittelbereich gilt seit 2019 vor allem folgendes: Unverständliche, komplexe und unwirksame Regelungen. Das bedeutet: Mehr Zeitaufwand und erhöhte Kosten für die Wirtschaft und die Verwaltung

Erst im Juli 2022 erklärte Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann, „damit Gesetze die beabsichtigte Wirkung entfalten, müsse das gesetzgeberische Handwerk stimmen“.

Das gesetzgeberische Handwerk rund um das heute praktizierte Präqualifizierungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde dermaßen schlecht gemacht, dass Wirtschaft und Verwaltung die Regeln inhaltlich nur schwer nachvollziehen können.

Um negative Folgen für die Hilfsmittelversorgung in Deutschland zu verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks, der freien Berufe und der dienstleistenden Unternehmen zu stärken, muss das Bundesministerium für Gesundheit umgehend handeln.

„Für Teilhabe und Selbstbestimmung sind Hilfsmittel wichtiger als Krankenhaus und Medizinisches Versorgungszentrum“, sagt Thomas Bade, Autor der GAP-Analyse.

In einer GAP-Analyse wurden die Präqualifizierungsanforderungen mit Richtlinien von Gesetzen und vertragsbezogenen Verordnungen, der Geschäftsordnung der Bundesministerien und der EU-Verordnung EN ISO/IEC 17065 abgeglichen, um feststellen zu können, ob Abweichungen (GAP) bestehen oder nicht.

„Das seit 2019 etablierte Präqualifizierungsverfahren ist sehr weit von einer kompetenten, professionellen und effizienten Dienstleistung entfernt“, führt Bade weiter aus.

Angesichts der zahlreichen sozial- und europarechtlichen Fragen wird in dem veröffentlichten Bericht deutlich, dass das Präqualifizierungsverfahren bisher eher von Glaubenssätzen denn von empirischem Wissensfortschritt geleitet wird.

Die GAP-Analyse weist nach, dass die Normsetzung des Präqualifizierungsverfahrens weitgehend intransparent und fehlerhaft erfolgt. Leistungsfähigkeit und Effizienz des Verfahrens können nicht beurteilt werden.

Die Bundesregierung sieht die Beachtung des Bestimmtheits- und Klarheitsgebots bei Gesetzen und Rechtsetzung als Daueraufgabe. Mit der GAP-Analyse erhält die Bundesregierung Hinweise aus der Praxis über Defizite und notwendigen Änderungsbedarf.

Die GAP-Analyse wird dem Koordinator der Bundesregierung für das Referat „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“, den betroffenen Bundesministerien und Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien zur Verfügung gestellt, um den parlamentarischen Diskurs zu beginnen.

Um die Belastungen für Unternehmen und Verwaltung zu minimieren, müssen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei einer Bürokratiebremse im SGB V, entsprechend dem Grundsatz „One-in-one-out“, besonders berücksichtig werden.

„Grundvoraussetzung für eine Gesetzesänderung ist, dass Empfehlungen und Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbandes einem Genehmigungsvorbehalt durch das Bundesministerium für Gesundheit unterliegen und das federführende Ministerium seine Aufsichtstätigkeit ausübt“, fordert Bade.