Deutsche Gesellschaft für Chirurgie appelliert Krankenhausreform zügig voranzubringen

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) ruft eindringlich dazu auf, die anstehende Krankenhausreform in Deutschland zügig umzusetzen. Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen, der Generalsekretär der DGCH, betont, dass es keine triftigen Gründe gibt, das geplante Transparenzgesetz zu blockieren. Er vertritt die Ansicht, dass Patientinnen und Patienten das Recht haben sollten, ihre Krankenhauswahl auf Basis verfügbarer Informationen zu treffen. Die Verknüpfung des Transparenzgesetzes mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) durch Gesundheitsminister Professor Dr. med. Karl Lauterbach hat allerdings zu einem Stillstand der Reform im Bundesrat geführt.

Schmitz-Rixen macht darauf aufmerksam, dass Deutschland sich nicht länger leisten kann, die Vielzahl an Krankenhäusern mit dem benötigten Personal auszustatten, zumal in naher Zukunft aufgrund demografischer Entwicklungen ein Mangel an medizinischem Personal zu erwarten ist. Er weist darauf hin, dass die aktuellen gesellschaftlichen Bedingungen, die hohe Bürokratie in den Kliniken und die im Vergleich zu anderen europäischen Ländern oft zu niedriger Bezahlung es unwahrscheinlich machen, dass Deutschland in naher Zukunft mehr medizinisches Personal aus dem Ausland rekrutieren kann. Daher sei es sinnvoll, das vorhandene Personal auf weniger, dafür aber qualitativ hochwertigere und effektivere Kliniken zu konzentrieren.

Der Generalsekretär appelliert an die politischen Entscheidungsträger, die Bedürfnisse und Wünsche der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt der Diskussionen zu stellen. Laut Schmitz-Rixen wünschen sich diese vor allem eine hohe Behandlungsqualität mit niedrigen Komplikationsraten und Sterblichkeit sowie langen Überlebenszeiten, ergänzt durch eine fürsorgliche Pflege. Er unterstützt daher die Bereitstellung von bundesweit öffentlich zugänglichen Qualitätsdaten über Kliniken durch das Transparenzgesetz, um es Patientinnen und Patienten zu ermöglichen, eine informierte Entscheidung zu treffen. Selbst wenn dies dazu führen würde, dass einige Kliniken schließen müssten, läge dies im Interesse der Patientinnen und Patienten.

Zudem merkt Schmitz-Rixen an, dass auch nach Verabschiedung des Transparenzgesetzes weitere Anpassungen der Reform notwendig seien. Die DGCH sieht insbesondere Bedarf bei der Anpassung der ärztlichen Weiterbildung an die neuen Klinikstrukturen, um sicherzustellen, dass die für die Weiterbildung notwendigen Eingriffe weiterhin durchgeführt werden können. Er betont die Dringlichkeit, mit der Reform voranzukommen, um sowohl den Patientinnen und Patienten als auch dem medizinischen Personal gerecht zu werden.