BVMed setzt sich für bundeseinheitliche Regelungen für die Hilfsmittel-Vertragskontrollen ein

Der BVMed unterstützt in einer ausführlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Zielsetzung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG), die Versorgung mit Hilfsmitteln im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken. Der MedTech-Verband sieht aber Anpassungsbedarf bei zahlreichen Umsetzungsfragen. Die ausführliche BVMed-Stellungnahme zum „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG)“ kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.

Positiv bewertet der BVMed vor allem die zeitnahe Aktualisierung und kontinuierliche Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses sowie die Maßnahmen zur Sicherstellung einer individuellen, medizinisch notwendigen und qualitativen Versorgung mit Hilfsmitteln.

„Wir sehen jedoch bei einigen Gesetzesvorschlägen noch Anpassungsbedarf, um die Ziele des Gesetzgebers zu erreichen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Dies gelte insbesondere für die zu erarbeitende Verfahrensordnung zur Aufnahme von Hilfsmitteln und zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses sowie für die zu erstellenden Rahmenempfehlungen zum Vertragscontrolling. „Bei der Ausgestaltung der Verfahrensordnung und der Rahmenempfehlung muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen zur Umsetzung der Neuregelungen für alle Beteiligten transparent, eindeutig und umfassend sowie verbindlich gestaltet werden“, so der BVMed.

Beim Vertragscontrolling sei es wichtig, bundeseinheitliche Regelungen zur Vergleichbarkeit der Qualitätsprüfungen für alle Krankenkassen zu schaffen. „Der BVMed sieht das Vertragscontrolling als wichtigen Bestandteil für die Qualitätssicherung und befürwortet daher, dies gesetzlich zu etablieren. Um eine einheitliche Umsetzung dieser Regelung zu garantieren und unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, ist es jedoch zwingend notwendig, dass das Verfahren und die Einzelheiten bundeseinheitlich für alle Krankenkassen festgelegt werden und die maßgeblichen Spitzenverbände der Leistungserbringer gleichberechtigt bei der Erstellung einbezogen werden“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme. Aus BVMed-Sicht sollten sich die Prüfungen auf die Anzahl der Versorgungsfälle und auf das versorgte Hilfsmittel und die damit verbundenen Dienstleistungen erstrecken.

Gleiche Anforderungen gelten für die Erstellung der Verfahrensordnung für das Hilfsmittelverzeichnis. „Hier schaffen nur Verbindlichkeit und Rechtsklarheit für alle Beteiligten eine Grundlage für einen qualitätsgesicherten Gesamtprozess“, so die BVMed-Experten in der Stellungnahme. Aufgrund der großen Bedeutung für die Praxis müsse bei der Erstellung beider Regelwerke sichergestellt werden, dass die jeweils maßgeblichen beteiligten Spitzenorganisationen der Leistungserbringer und Hersteller frühzeitig und verbindlich einbezogen werden.

Die Verfahrensordnung stelle das Fundament für die künftige Entwicklung des Hilfsmittelverzeichnisses dar. Daher müssten aus BVMed-Sicht alle relevanten Punkte umfassend und eindeutig geregelt werden. Dazu gehören der Verfahrensablauf, klare Fristen für Stellungnahme, Bearbeitung durch GKV-Spitzenverband, Einreichung der Unterlagen durch Antragsteller und produktgruppenspezifische Fortschreibungszyklen sowie eindeutige Rahmenbedingungen des Stellungnahmeverfahrens. Auch die Definition von Dienstleistungsstandards und die Einbeziehung der maßgeblichen Verbände müsste aufgenommen werden.