AOK lehnt Hilfsmittelversorgung ab

Bleiben Betroffene auf der Strecke?

Apotheken im Saarland dürfen ab dem 1. Juli AOK-Versicherte nicht mehr mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln beliefern. Die dortige AOK hat den Vertrag mit den Apotheken fristgerecht zu Ende Juni gekündigt. Der Vorsitzende, Michael Pohl der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland sprach vom Knebelvertrag. „Dieses ausgewogene Verhältnis zwischen qualitativ hochwertiger Versorgung zu konkurrenzfähigen Preisen hat die AOK nunmehr aus nicht nachvollziehbaren Gründen aufgekündigt“, stellt der Apothekerverband fest.

Der Verband bedauert ab dem nächsten Monat AOK-Versicherte nicht mehr mit Inkontinenzhilfsmitteln beliefern zu können. Bei vielen Krankenkassen setzt sich der Trend fort, bei der Inkontinenzhilfsmittelversorgung zu sparen und den Versicherten weniger zahlen.  Die Folge ist das Inkontinenzpatienten ihre Windeln aus eigener Tasche zahlen müssen. Bei der AOK sind Versicherte also nichts mehr wert.

In einem Infoschreiben informierte die AOK ihre betroffenen Versicherten schriftlich darauf, dass man allen Sanitätshäusern und Apotheken angeboten hätte, sich an dem neuen Vertrag zu beteiligen. Einige Apotheken und Sanitätshäuser sind dem Vertrag nicht beigetreten, was laut Verband jedoch nicht der Fall sei. Man kann ja schlecht seinen Mitgliedern schreiben, dass man zu geizig ist und kein Geld mehr für Windeln bereitstellen möchte. In Zukunft muss man in die Hose machen.

Mittlerweile hat sich auch Saarlands Gesundheitsministerin Monika Bachmann eingemischt, weshalb sich die Apotheker bestätigt sehen. „Menschen mit Behinderungen und Senioren dürfen nicht diskriminiert und künftig zum Beispiel mit schlechteren Inkontinenzhilfsmitteln versorgt werden. Versicherte haben einen Anspruch auf Hilfsmittel und der muss auch zur Zufriedenheit der Beitragszahler erfüllt werden, ohne dass sie zuzahlen müssen“, sagte die Ministerin.

Es können, so Bachmann, nicht hingenommen werden, dass am Ende einer Ausschreibung klapprige Rollstühle, undichte Windeln oder schlechte Rollatoren übrig bleiben. Qualität müsse auch ein Kriterium der Ausschreibung sein und nicht nur der günstigste Preis. In allen Ausschreibungen, die bisher veröffentlicht wurden, ist das einzige Zuschlagskriterium der Preis. „Es ist nicht die Beratung, es ist nicht die Versorgungsqualität, es ist nicht die Hilfsmittelqualität, es ist nur der Preis. Und am Ende steht oftmals die Zuzahlung des Versicherten. Diese Ausschreibungspraxis muss überdacht werden“, forderte Bachmann.

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat saarländischen Apotheken einen neuen Vertrag über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln ab dem 01.07.2015 angeboten. Der ist für die saarländischen Apotheker aber nicht hinnehmbar, da eine qualitativ hochwertige Versorgung nicht mehr gewährleistet sei, wie der saarländische Apotheker Verein e.V. mitteilte. Er rät seinen Mitgliedern den Vertrag nicht beizutreten.