Licht aber auch viel Schatten

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Pflegepersonalbemessung kommt das Bundesministerium für Gesundheit der langjährigen Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) nach, endlich die PPR 2.0 als Übergangsinstrument einzuführen. An einigen Punkten verfehlt der Entwurf aber die Zielsetzung, die Pflege zu stärken. Zugleich versucht das Ministerium mit einem bunten Strauß an Änderungsanträgen zentrale Themen zu bearbeiten und wichtige Weichen für die Versorgung zu stellen.

Die Vielzahl der Regelungen, die dieses Gesetz enthält, und die zweifelhafte Form des parlamentarischen Verfahrens werden so der Bedeutung des Vorhabens in keiner Weise gerecht. Pflegepersonalbedarfsbemessung, die Stärkung von Geburtshilfe und Pädiatrie, tagesklinische Behandlungen und die nicht abgestimmte und nicht durchdachte Vergütungs-Neuregelung in Form von Hybrid-DRGs bedürfen strukturierter und umfassender Diskussion und müssen zwingend sachgerecht in ein Gesamtkonzept von Reformen eingebunden werden, an dem auch die Bundesländer zu beteiligen sind.

Vielfach werden wichtige Neuerungen als Änderungsanträge weniger als 24 Stunden vor der Anhörung eingebracht. Gerade bei den tagesklinischen Behandlungen und den sogenannten Hybrid-DRGs fordert die DKG deshalb den sofortigen Stopp des Verfahrens, sodass sich alle Beteiligten vernünftig mit den Änderungen befassen können. „Es ist ohne Beispiel in welcher Weise zentrale Reformthemen über Nacht mit heißer Nadel als Gesetzentwurf formuliert werden“, so der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.

Bei der PPR 2.0 begrüßen wir weiterhin das Ziel des Vorhabens, die Pflegepersonalsituation schnell und spürbar zu verbessern. Damit diese Zielsetzung tatsächlich umgesetzt werden kann, ist aber Nachbesserung dringend erforderlich. Wir dürfen keine Pflege nach Kassenlage einführen. Pflege kann sich nur nach dem Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten richten. Das vorgesehene Vetorecht des Finanzministers muss deshalb gestrichen werden. Es konterkariert den Grundgedanken der Pflegebudgets, der auf die vollständige Refinanzierung der Pflege am Bett abzielt.
Nicht nachvollziehbar ist, dass der Entwurf die Intensivmedizin nicht berücksichtigt, obwohl praktikable Vorschläge seit langem auf dem Tisch liegen. Den Intensivbereich bis zur Einführung eines Verfahrens nach Paragraph 137k SGB V weiter durch die Untergrenzen zu regeln, wird den spezifischen Anforderungen in diesem hochsensiblen Bereich nicht gerecht. Es gibt eine adäquate Lösung, die DKG, Deutscher Pflegerat und Ver.di mit ihrem Konzept der PPR 2.0 vorgelegt haben. Wir warten hier auf die konkrete Umsetzung dieses Instruments.