Licht aber auch viel Schatten


Auf jeden Fall muss verhindert werden, dass wir noch mehr Bürokratie und doppelte Sanktionsstrukturen einführen. Die Belastung des Personals durch überflüssige Bürokratie ist jetzt schon inakzeptabel hoch. Das Nebeneinander verschiedener Dokumentationspflichten und Sanktionsregeln bindet Personalkapazitäten, die wir dringend für die Patientenversorgung benötigen. Die PPR 2.0 muss perspektivisch zudem sowohl den Personalmix als auch den Ganzhausansatz berücksichtigen.

„Kliniken, die nachweislich einen hohen Erfüllungsgrad, das heißt eine gute Personalbesetzung aufweisen, müssen von der kleinteiligen Nachweispflicht der Pflegpersonaluntergrenzen befreit werden“, erklärt Gaß.

Das Anliegen der Hebammen hat in den vergangenen Wochen große Wellen geschlagen. Aber nicht nur sie, sondern auch andere Berufsgruppen sind entscheidend für den Qualifikationsmix in der Pflege. Hier erwarten wir umgehende Nachbesserung.

Neben der PPR 2.0 adressiert das Gesetz viele weitere Punkte. Dass sich zukünftige Leistungsrückgänge im Krankenhaus nicht mehr im Landesbasisfallwert wiederfinden sollen, ist inakzeptabel. Gerade jetzt, wo die Fallzahlen der Kliniken weitaus geringer sind als in vorpandemischer Zeit, die Fixkosten aber sogar deutlich gestiegen sind, gefährdet diese Regelung zahlreiche Krankenhäuser und damit auch die Versorgung.

„Es ist absurd, dass eine Regelung zur notwendigen Anpassung der Preisentwicklung genau in dem Moment gestrichen wird, in dem sie aufgrund der realen Lage in den Krankenhäusern Anwendung finden müsste“, sagt Gaß.

Wie Gesetzgebung ein gutes Ziel konterkariert, wird bei der Einführung von verbindlichen Fristen für Budgetverhandlungen deutlich. Die vorgesehenen Fristen sind nicht praxistauglich, dies wurde in den vergangenen Monaten wiederholt sehr nachvollziehbar dargelegt. So sollen Krankenhäuser zum 30. November einen belastbaren Budgetplan für das Folgejahr vorlegen. Das ist unmöglich, da viele Informationen zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht vorliegen. Absolut in akzeptabel ist zudem, dass nur die Krankenhäuser sanktioniert werden sollen, wenn die Budgets verspätet verabschiedet werden, nicht aber die Krankenkassen, die schon jetzt die Verhandlungen verschleppen. Krankenkassen bekommen damit den Freifahrtschein, Verhandlungen nach Gutdünken zu verzögern.

Absolut sachgerecht ist dagegen die im Gesetz vorgesehene Anpassung des Pflegentgeltwertes auf 230 Euro zum 1. Januar 2023.

„Dies versetzt auch die Krankenhäuser, die bisher kein finales Pflegebudget haben, in die Lage, Löhne und Gehälter der Pflegenden mit diesem Pflegeentgeltwert zu refinanzieren ohne dafür Kredite aufnehmen zu müssen“, erklärt Gaß.