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Gesundheitswesen

Blasenschwäche bewahrt nicht vor Fahrverbot

Autofahrer die wegen einer Blasenschwäche die Geschwindigkeit so überschreiten, dass man mit einem Bußgeld und Fahrverbot rechnen muss, können nur in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden. Dies ist allerdings nicht der Normalfall. Das entschied