Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) haben ein gemeinsames Positionspapier zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln in der stationären Altenpflege veröffentlicht. Darin fordern beide Verbände einheitliche Versorgungsstandards für die betroffenen Patienten. Die länderbezogenen kassenübergreifenden Versorgungspauschalen sollten beibehalten werden. Zudem müssten die Pflegekräfte weiter professionalisiert und Ärzte von bürokratischem Aufwand entlastet werden. Das Positionspapier kann auf der BAGFW-Webseite www.bagfw.de und unter www.bvmed.de (Themen / Inkontinenz) heruntergeladen werden.
„Mehr als 65 Prozent aller Bewohner in Alten- und Pflegeheimen leiden unter Inkontinenz, wobei circa 80 Prozent der betroffenen Heimbewohner mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten versorgt werden. Eine zuverlässige und hochwertige Inkontinenzversorgung beeinflusst maßgeblich das subjektive Wohlbefinden der Menschen“, betont Daniela Piossek, Leiterin des Referates Krankenversicherung beim BVMed, die Bedeutung der Hilfsmittelversorgung. „Durch das hohe Lebensalter und die meist ausgeprägte Pflegebedürftigkeit ist der spezifische Anteil der schweren und schwersten Inkontinenzgrade in Alten- und Pflegeheimen hoch. Der aufsaugenden Inkontinenzversorgung in der stationären Altenpflege kommt also eine besondere Bedeutung zu“, ergänzt Olaf Christen, Pflegeexperte der BAGFW. Daraus resultieren drei wichtige Aspekte, die zu berücksichtigen sind, um die Versorgung von Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen mit saugenden Inkontinenzprodukten zu optimieren, so BAGFW und BVMed:
1. Einheitlicher Versorgungsstandard
Beide Verbände schlagen vor, dass die Krankenkassen mit Trägern von Alten- und Pflegeheimen einheitliche Verträge zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten abschließen. Diese Verträge müssen kassenübergreifend sein und eine Pauschale für die Versorgung der Bewohner mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten beinhalten, die den spezifischen Erfordernissen auf der Basis anerkannter Standards gerecht wird. Durch die Vertragsfreiheit und die Vielzahl an Krankenkassen ist die Vertragsgestaltung zur Versorgung mit Inkontinenzprodukten bisher nicht einheitlich, weshalb in einer Einrichtung teilweise unterschiedliche Produkte, Marken und Qualitäten eingesetzt werden. Es ist für die Pflegekräfte somit schwer, einheitliche Qualitäts- und Versorgungsstandards einzuhalten.
2. Versorgungspauschalen als geeignete Vergütungsform
Die derzeit überwiegend praktizierte Vergütungsregelung einer länderbezogenen und kassenübergreifenden Versorgungspauschale für die aufsaugende Inkontinenzversorgung hat sich in der Praxis bewährt. Sie ermöglicht es dem Heim, die definierten Versorgungsstandards unabhängig von der Kassenzugehörigkeit ihrer Bewohner einheitlich umzusetzen, da die Pflegeeinrichtung die geeigneten Inkontinenzprodukte eigenverantwortlich auswählt.
3. Professionalisierung von Pflegekräften und Entlastung des Arztes
Dem weiter zunehmenden Fachkräftemangel in Alten- und Pflegeheimen und dem Schulungsbedarf der Pflegekräfte muss mit Lösungen begegnet werden, um eine optimale Inkontinenzversorgung zu gewährleisten. Zusätzlich erschwert der zunehmende Ärztemangel die verschreibungsabhängige Inkontinenzversorgung in Pflegeheimen. Die vereinfachte Dauerverschreibung von erforderlichen Inkontinenzprodukten würde den bürokratischen Aufwand erheblich senken.