Der Krankenkassenwettbewerb darf sich nicht nur um den Zusatzbeitrag drehen, sondern muss zukünftig mehr um die Versorgungsqualität der Patienten geführt werden. Das forderte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, auf dem Gesprächskreis Gesundheit des BVMed am 16. März 2016 in Berlin. Die Versorgungsqualität müsse für den mündigen Bürger ein wichtiges Kriterium sein, für welche Krankenkasse man sich entscheide. Zum Wettbewerb um die beste Versorgungsqualität gehöre eine bessere Transparenz des Leistungsgeschehens. „Beispielsweise wissen wir nicht, bei welcher Krankenkasse wie viele Patienten bei welcher Hilfsmittelversorgung zuzahlen müssen“, so Laumann.
Auslöser für die stärkere Beschäftigung des Patientenbeauftragten mit dem Hilfsmittelsektor sind die Probleme mit den Ausschreibungen einzelner Kassen im Inkontinenzbereich. Zu den ihm von Patienten geschilderten Problemen gehörten aus Laumanns Sicht dabei zwei Seiten: Zum einen die Krankenkassen, die offenbar oftmals nur nach dem niedrigsten Preis entscheiden. Zum anderen einige Versorger, die scheinbar einen sehr niedrigen Preis anbieten und auf Patientenzuzahlungen setzen. Bei der Beschäftigung mit der Inkontinenzversorgung habe sich Laumann vor allem darüber gewundert, wie alt die Kriterien aus dem Hilfsmittelverzeichnis sind. Der Spitzenverband der Krankenkassen sei hier bei der Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses „viel zu langsam“ gewesen. Die Regelungen müssten schneller der technischen Entwicklung angepasst werden, forderte der Patientenbeauftragte. Laumann: „Es muss für die Unternehmen ja auch Sinn machen, sich um den technischen Fortschritt Gedanken zu machen.“
Für das anstehende Gesetzgebungsverfahren im Hilfsmittelbereich nannte Laumann fünf für ihn wichtige Punkte:
1. Das Hilfsmittelverzeichnis muss zeitnah angepasst werden − mit höheren Taktzahlen bei innovativen Hilfsmitteln.
2. Die Versorgungsqualität muss bei Ausschreibungen als Kriterium neben dem Preis stehen.
3. Es müssen den Versicherten mehrere zuzahlungsfreie Hilfsmittel angeboten werden.
4. Die Versorgungsqualität muss auch überprüft werden – beispielsweise durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
5. Bei Zuzahlungen muss Transparenz hergestellt werden, damit Leistungen der Krankenkassen besser vergleichbar sind.
Gerade die Transparenz bei den Zuzahlungen könnte ein „ein ganz wichtiger Schritt des Gesetzgebers“ werden, so Laumann. Er plädierte dafür, dass die Hilfsmittel-Versorgung „immer nah an der Versorgungsrealität“ sein müsse.
BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt und Hilfsmittelexpertin Daniela Piossek stellten sich hinter die Forderungen des Patientenbeauftragten und das Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums. Diskussionsbedarf sieht der BVMed dagegen noch bei den Regelungen zu den externen Hilfsmittelberatern. Der BVMed plädiert hier für eine gesetzliche Regelung, dass ausschließlich der MDK darüber zu entscheiden hat, ob der Einsatz externer Hilfsmittelberater notwendig ist. Wenn ja, dürfe die Beauftragung auch nur durch den MDK erfolgen.