Die aktuelle Ausgabe des BVMed-Newsletters „MedTech ambulant“ thematisiert die Inkontinenzversorgung und verschiedene Therapiemöglichkeiten. Betrachtet werden sowohl saugende und ableitende Hilfsmittel, wie auch operative Therapien bei Harn- und / oder Stuhlinkontinenz.
Inkontinenz ist eine anerkannte Krankheit der WHO und fällt damit in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Die Betroffenen haben daher gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf eine adäquate medizinisch notwendige Versorgung mit Inkontinenzhilfen. Inkontinenz tritt als Folge verschiedener Grunderkrankungen auf. In Deutschland leiden ca. 5 Millionen Menschen an einer Form der Inkontinenz.
Zeigen die konservative Behandlung oder der Einsatz von Hilfsmitteln nicht den gewünschten Erfolg, gibt es im stationären Bereich operative Behandlungsmöglichkeiten mit modernen Medizinprodukten, welche die Symptome erfolgreich eindämmen und im besten Fall sogar die Inkontinenz beheben können. Die meisten Therapien sind seit Jahren bewährt und werden in Deutschland regelmäßig angewendet.
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