Prof. Dr. Armin Grau, zuständig für Krankenhauspolitik innerhalb der Grünen-Bundestagsfraktion, zeigt sich zuversichtlich, dass die anstehende Krankenhausreform trotz bestehender Herausforderungen realisiert werden kann.
„Eine Reform ist unumgänglich und wird sich durchsetzen, da sie für die Zukunft unseres Gesundheitssystems essentiell ist“, so Grau während einer Veranstaltung des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) in Berlin am 31. Januar 2024.
Er hält den aktuellen Ansatz des Gesundheitsministers, ein Gesetz zu erarbeiten, das keiner Zustimmung bedarf, für einen vielversprechenden Schritt in Richtung der notwendigen Veränderungen. Dabei sei sich Grau der Vor- und Nachteile dieses Weges bewusst.
Für die Medizintechnikbranche und speziell für die Bereitstellung von Verfahren, die mit hohen variablen Kosten verbunden sind – wie die Versorgung mit Cochlear-Implantaten –, sieht Grau eine positive Entwicklung. Diese Herausforderungen sollen durch eine adäquate Berücksichtigung der variablen Kosten angegangen werden. Er betont die Ambition, das Reformprojekt, das bereits im vergangenen Jahr 2023 begonnen wurde, trotz des anspruchsvollen Zeitrahmens zum Abschluss zu bringen. Die Dringlichkeit der Reform begründet er mit der Notwendigkeit, den Krankenhäusern Stabilität zu bieten und die Arbeitsbedingungen für Ärzte und Pflegepersonal zu verbessern, die aktuell unter der hohen Belastung leiden.
Grau spricht sich zudem für eine stärkere Nutzung des Ambulantisierungspotenzials in Deutschland aus und führt als Beispiel die Hernienversorgung an, die im internationalen Vergleich zu häufig stationär erfolgt. Die Einführung des Fallpauschalensystems vor zwei Jahrzehnten habe zu Fehlanreizen geführt, da die Investitionsfinanzierung durch die Länder unzureichend war, was eine Überlastung der Krankenhäuser zur Folge hatte. Die Reform müsse daher sowohl die Finanzierungsstrukturen als auch die Qualitätsstandards innerhalb der Krankenhäuser adressieren.
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Neuausrichtung der Krankenhausplanung, weg von einer Bettenzahl hin zu einer Orientierung an spezifischen Leistungsbereichen, ein Ansatz, der bereits in Nordrhein-Westfalen verfolgt wird. Grau betont die Wichtigkeit, Qualitätsstandards und Anforderungen an die Personalausstattung festzulegen, und hebt die Infektionsprävention als einen wichtigen Qualitätsbereich hervor.
Des Weiteren thematisiert Grau die Finanzierung der Vorhaltekosten, die einen signifikanten Anteil der Krankenhausfinanzierung ausmachen sollen. Die Reform zielt auch darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern zu fördern, bürokratische Hürden abzubauen und eine verbesserte sektorübergreifende Versorgung zu etablieren. Die Einführung von Level 1i-Krankenhäusern, die ambulante und stationäre Leistungen anbieten, wird als Chance für eine verbesserte Grundversorgung gesehen.
Der BVMed hebt hervor, dass die Reform eine angemessene Berücksichtigung der Medizintechnik und insbesondere der Investitionsfinanzierung für technische Ausstattungen erfordert. Um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen, müssten ausreichende Mittel für die erforderliche räumliche und technische Infrastruktur der Krankenhäuser bereitgestellt werden. Der Verband plädiert für eine sorgfältige Ausgestaltung der Reform, um Fehlentwicklungen zu vermeiden und die Medizintechnikbranche angemessen einzubeziehen.