Kliniken legen Positionen zur Weiterentwicklung der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung vor

Am 17. Januar 2024 markierte eine Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags einen Wendepunkt in der Debatte um die Krankenhausreform in Deutschland. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nutzte diese Plattform, um ihre Vision für eine umfassende Reform der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung zu präsentieren.

Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, unterstrich die Dringlichkeit der Situation: „Die Diskussionen um die Krankenhausreform haben sich bisher hauptsächlich auf die somatische Medizin konzentriert, während die essenzielle Rolle der psychiatrischen Versorgung oft übersehen wird. Die Corona-Pandemie hat uns die Bedeutung einer robusten psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung deutlich vor Augen geführt. Unsere Psychiatrien leiden unter denselben Herausforderungen wie andere stationäre Versorgungsbereiche: unzureichende Finanzierung, Personalmangel, Überbürokratisierung, fehlende Digitalisierung und mehr. 2024 muss das Jahr der Krankenhausreform werden, und wir erwarten, dass die Psychiatrie und Psychosomatik dabei angemessen berücksichtigt wird.“

Die DKG betont die Notwendigkeit, die psychiatrische und psychosomatische Versorgung in Deutschland weiterzuentwickeln und legt sechs zentrale Forderungen vor:

  1. Etablierung von sektorenübergreifenden Versorgungsnetzwerken: Die Schaffung starker regionaler Versorgungsnetzwerke, die fließende Übergänge zwischen verschiedenen Behandlungsformen ermöglichen, steht im Mittelpunkt. Dies würde flexiblere Versorgungsmöglichkeiten schaffen und Barrieren für teilstationäre, stationsäquivalente und ambulante Behandlungen abbauen.
  2. Weiterentwicklung des Vergütungssystems: Die DKG fordert die Überführung von Modellvorhaben nach § 64b SGB V in die Regelversorgung sowie eine Weiterentwicklung der Regelfinanzierung, um ein konsistentes Vergütungssystem zu etablieren und bürokratische Aufwände abzubauen.
  3. Anpassung der Personalanforderungen: Die Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik sollte flexibler gestaltet und stärker an den Bedürfnissen der Patienten orientiert werden. Dies beinhaltet die Auflösung starrer Berufsgruppen- und Regelaufgabenzuordnungen.
  4. Abbau von Dokumentations- und Nachweispflichten: Die DKG plädiert für die Reduzierung bürokratischer Belastungen, die aus verschiedenen Dokumentations- und Nachweispflichten resultieren.
  5. Nutzung der Digitalisierung: Die Schaffung einer belastbaren und sicheren digitalen Infrastruktur sowie der Ausbau von E-Health und Telemedizin sind notwendig, um die Versorgung in der Psychiatrie und Psychosomatik zu verbessern.
  6. Besondere Berücksichtigung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen: Die DKG setzt sich für den Erhalt stationärer Versorgungsstrukturen für Kinder und Jugendliche ein und unterstützt Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels sowie die Förderung digitaler Angebote in der Versorgung dieser Altersgruppe.

Die Forderungen der DKG verdeutlichen die Dringlichkeit einer umfassenden Reform der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung in Deutschland. Die Bedeutung dieser Bereiche hat insbesondere während der Covid-19-Pandemie erheblich zugenommen, und es ist an der Zeit, angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, betont, dass 2024 das Jahr der Krankenhausreform sein muss und fordert eine angemessene Berücksichtigung der Psychiatrie und Psychosomatik in diesem Prozess.
Das vollständige Positionspapier der DKG finden Sie im Anhang und auf der Website unter www.dkgev.de.