Kassenpatienten können sich Inkontinenzeinlagen verschreiben lassen

Schätzungsweise acht Millionen Deutsche haben eine schwache Blase. Das sind immerhin zehn Prozent der Bevölkerung, so das Infozentrum Inkontinenz. Ungewollter Harnverlust ist damit, genau wie Heuschnupfen, eine „Volkskrankheit“. Aber während alle ohne Scheu über ihre Niesattacken und roten Augen plaudern, versiegt das Gespräch, wenn es auf Blasenschwäche kommt. Über Inkontinenz redet man halt nicht.

Früher oder später allerdings bekommt es jeder Achte mit der Blase zu tun. Betroffen sind alle: Kinder, Jugendliche, junge Frauen mit Übergewicht, Leistungssportlerinnen, Schwangere, junge Mütter nach der Entbindung, Frauen nach der Menopause, Männer mit Prostataproblemen und Menschen mit bestimmten Erkrankungen. Oft ist die Blasenschwäche keine eigenständige Krankheit, sondern wird durch eine andere Krankheit ausgelöst oder begünstigt. Schon allein deshalb ist es ratsam, bei Anzeichen von Blasenschwäche nicht lange selbst herum zu doktern, sondern bald den Arzt aufzusuchen. Der klärt die Ursache und weiß meist auch Rat, denn heute gibt es bereits über 300 Behandlungsmöglichkeiten für Inkontinenz.

In vielen Fällen rät der Arzt auch zu sogenannten Inkontinenzeinlagen. Das Angebot reicht von speziellen Slip-Einlagen bis hin zu Windelhöschen, die mehrere Liter Flüssigkeit aufnehmen können. Ärzte dürfen diese Produkte verschreiben, und die Kassen beteiligen sich an den Kos-ten. Patienten können ihren Hausarzt, auch den Urologen, Frauenarzt oder sonstigen Arzt ihres Vertrauens ungeniert nach einem Rezept fragen, denn Inkontinenzprodukte sind sogenannte Hilfsmittel und werden nicht auf das Budget des einzelnen Arztes angerechnet. Das heißt, im Gegensatz zu vielen Arzneimitteln, die der Arzt gerade gegen Ende des Quartals nicht mehr gerne verschreibt, muss er hier keine Regressforderungen fürchten.

Mit seinem Rezept erkundigt sich der Patient bei seiner Krankenkasse, wo er seine Produkte beziehen kann und welchen Anteil die Kasse übernimmt. Manche Kassen bezahlen ihren Versicherten einen Festbetrag. Andere haben Versorgungsverträge mit bestimmten Versandhäusern abgeschlossen, bei denen die Patienten ihre Inkontinenzeinlagen bestellen können. Ganz übernehmen die Kassen die Kosten nicht. Der Patient muss sich an jeder Packung beteiligen.