GKV-Spitzenverband aktualisiert Hilfsmittelverzeichnis

Lange ist es her, als der GKV-Spitzenverband die Produktgruppe Inkontinenzhilfen (PG 15) im Hilfsmittelverzeichnis aktualisiert hat. Der BVMed hat die Fortschreibung als „notwendigen und guten Schritt“ zur Verbesserung der Versorgungssituation bezeichnet. Es sei höchste Zeit gewesen, die Produktgruppe an den aktuellen medizinisch-technischen Stand anzupassen.

Die Markenhersteller sehen dies als Bestätigung ihrer jahrelangen Arbeit um eine höhere Produktqualität und ihrer bereits heute im Markt etablierten Qualität an, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Dieser positive Schritt dürfe aber nicht weiter durch das Problem der sinkenden Versorgungspauschalen für die Inkontinenzversorgung konterkariert werden. Der BVMed fordert daher Versorgungspauschalen, die eine qualitätsorientierte und aufzahlungsfreie Versorgung sicherstellen.

Der BVMed kritisiert die aktuelle Entwicklung der Versorgungspauschalen im Markt als derzeit größtes Problem in der Inkontinenzversorgung. Manche Krankenkassen würden im Markt Monatspauschalen etablieren, zu denen eine qualitativ hochwertige und aufzahlungsfreie Versorgung schwer umsetzbar sei. Damit die Qualität von Produkt und Dienstleistungen wieder eine maßgebliche Rolle spielen könne, müsse dieses Problem zunächst gelöst werden.

Der gesetzliche Rahmen für mehr Qualität innerhalb des Sachleistungsprinzips stehe, er müsse nun aber von den Krankenkassen „mit Leben gefüllt werden“, so der BVMed. Die vom BVMed vertretenen Hersteller von Inkontinenzhilfen suchen dafür den Dialog mit den Krankenkassen, damit die im Hilfsmittelverzeichnis vorgenommenen Verbesserungen „auch so schnell wie möglich beim Patienten ankommen“.

Der BVMed betont, dass Inkontinenz eine anerkannte Krankheit der Weltgesundheitsorganisation WHO sei und damit in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen falle. Die Betroffenen haben daher einen Anspruch auf eine adäquate medizinisch notwendige Versorgung mit Inkontinenzhilfen gegenüber ihrer Krankenkasse. Inkontinenz tritt als Folge von verschiedenen Grunderkrankungen auf und fällt damit auch aus diesem Grund in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen.

Inkontinenz betreffe viele unterschiedliche Menschen, Patientenprofile und Altersgruppen. Falls den Betroffenen keine adäquate Versorgung zur Verfügung gestellt werde, falle die Teilhabe am sozialen Leben schwer, so der BVMed.