Immerhin: Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist beim vermutlich umfangreichsten Reformvorhaben seiner Amtszeit einen Schritt weitergekommen. Für den Umbau der Klinikfinanzierung haben sich die Ressortchefs von Bund und Ländern auf den „systematischen“ Abschied von den Fallpauschalen festgelegt. Zudem einigten sie sich wohl auf eine Problembeschreibung, an der entlang bis zum Sommer ein Gesetzentwurf entstehen soll.
Dabei wird um das konkrete Verhältnis zwischen Fallpauschalen (alt) und Vorhaltepauschalen (neu) gefeilscht werden. Noch ist nicht vorstellbar, dass man sich ganz von dem alten Abrechnungsinstrument verabschiedet – sinnvoll wäre es aber. Bis es so weit ist oder die Richtung wenigstens im Ansatz korrigiert wird, bleiben die Beschäftigten im viel beschworenen Hamsterrad eingesperrt. Die Belegschaften werden weiter um Entlastungstarifverträge kämpfen müssen.
Die Kliniken haben indessen nicht nur die steigenden Energiekosten zu bewältigen, sondern auch Mehrkosten aufgrund der Inflation. Die Krankenhausgesellschaft errechnete bis Ende 2023 ein Defizit von 15 Milliarden Euro. Vermutlich ist eine weitere Finanzspritze des Bundes, ähnlich den Hilfen in der Pandemiezeit, nicht zu umgehen. Denn ansonsten wären bald deutlich weniger Krankenhäuser übrig, die noch von der jetzigen Reform profitieren könnten.
Knappe Ressourcen sind also das übergeordnete Thema. Gefragt ist nicht weniger als die Quadratur des Kreises: Die Kapazitäten der Krankenhäuser müssen neu auf den Bedarf der Patienten abgestimmt werden, aber mehr kosten soll es nicht. Nach Auswegen wie mehr ambulanten Eingriffen wird gesucht. Aber weder das noch die absehbaren Reformschritte dürften für einen wirklichen Systemwechsel bei der Klinikfinanzierung reichen.