Gesundheitswesen

Licht aber auch viel Schatten

Das Ministerium nutzt das Gesetz, um erste Vorschläge aus der Regierungskommission umzusetzen. Wir begrüßen grundsätzlich, dass in den Jahren 2023 und 2024 jeweils zusätzlich 300 Millionen Euro für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen bereitgestellt werden sollen. Das Ministerium hat das Problem offenbar erkannt. Allerdings sind die jährlich 120 Millionen für die Geburtshilfe unzureichend und bleiben deutlich hinter den Vorschlägen der Regierungskommission zurück. „Ehrlicherweise sollte das Ministerium aber darauf hinweisen, dass dies genau die 400 Millionen Euro sind, die man im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes den Krankenhäusern zunächst einmal gestrichen hat. Die Unterstützung für die Pädiatrie und Geburtshilfe finanzieren die Krankenhäuser deshalb auch aus der eigenen Tasche“, rechnet der Vorstandsvorsitzende der DKG vor.

Problematisch sind die Vorschläge, wie das Ziel von mehr Tagesbehandlungen im Krankenhaus umgesetzt werden soll. Wir unterstützen ausdrücklich die Empfehlung der Regierungskommission in ihrer Zielsetzung, praktikable Möglichkeiten zur Behandlung ohne Übernachtung zu schaffen, um so die Krankenhäuser zu entlasten. Diesem Leitgedanken wird der Änderungsantrag allerdings nicht gerecht. Die im Gesetz formulierten Vorgaben zur Dokumentation gehen über die bisherigen Regelungen bei einer vollstationären Versorgung hinaus. Das befördert die Tagesbehandlung sicher nicht. Es wird deshalb keine Entlastung geben, sondern zusätzliche Belastung und das bei reduzierter Vergütung. Dabei wäre es erstrebenswert, dass dieses neue Feld jetzt zunächst einmal erprobt werden kann und gegebenenfalls erforderliche Nachsteuerungen im weiteren Verfahren erfolgen.

Absolut nicht hinnehmbar ist, dass kurzfristig weniger als 24 Stunden vor der Anhörung noch ein Änderungsantrag eingebracht worden ist, der eine neue Vergütungsform, eine Art Hybrid-DRG, einführen möchte. Aus unserer Sicht muss dieser Antrag sofort zurückgezogen werden. Die Einführung von Hybrid-DRGs ist ein herausragend bedeutsames Thema, auch für die Krankenhausplanung der Länder. Das muss in einem eigenen geordneten Gesetzgebungsverfahren auch unter Einbeziehung der Länder erfolgen.

„An vielen Stellen wird auch bei diesem Gesetz deutlich, dass es bis heute keinen geordneten Reformprozess im Bundesgesundheitsministerium gibt, bei dem die zentralen Ziele und Vorhaben abgestimmt und dann die dazu passenden Instrumente entwickelt werden. Wir brauchen einen transparenten Prozess, in den die Länder und die Selbstverwaltungspartner eingebunden werden. Bisher erleben wir demgegenüber nur Stückwerk und mit heißer Nadel gestrickte Gesetzestechnik“, beklagt DKG-Vorstand Gaß.

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Redaktion

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