Gesundheitswesen

Beitragszahlende nicht weiter belasten

In ihrer Sitzung am 20. März 2024 befasste sich die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) sowohl mit dem vorläufigen Rechnungsabschluss ihrer Krankenversicherung KNAPPSCHAFT für das Jahr 2023 als auch mit der Finanzperspektive für das Jahr 2024.

Zahlreiche Maßnahmen der letzten und der aktuellen Bundesregierung haben in den vergangenen Jahren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) massiv erhöht. Zudem wurden alle gesetzlichen Kassen verpflichtet, große Teile ihrer vorhandenen Finanzreserven abzubauen, um so zur Finanzierung des Gesamtsystems der Gesundheitsversorgung in Deutschland beizutragen.

Die Vertreterversammlung, das „Parlament“ der KBS, informierte sich über die Auswirkungen: Im Jahr 2023 gab die KNAPPSCHAFT rund 7,7 Milliarden Euro für Versicherungsleistungen aus und damit 6,59 Prozent mehr je Versicherten im Vergleich zum Vorjahr. Mit der Vermögensabführung an den Gesundheitsfonds – nach Paragraf 272b des Sozialgesetzbuches (Fünftes Buch) – von rund 119 Millionen Euro ergab sich ein Verlust von 122 Millionen Euro. Diese Zahlen zeigen, dass ohne die zwangsweise Vermögensabführung die langfristigen Planungen der Selbstverwaltung zum Tragen gekommen wären, bei einem fast ausgeglichenen operativen Ergebnis den Beitragssatz der Krankenkasse stabil zu halten.

Hierzu erklärte Maike Matthiessen, Vorsitzende der Vertreterversammlung der KBS und Arbeitgebervertreterin: „Über die Notwendigkeit, die im Koalitionsvertrag festgelegten Maßnahmen umzusetzen, sind sich alle einig. So ist der Bundeszuschuss zur GKV zu dynamisieren und der Bund hat die Beiträge für die Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern kostendeckend zu finanzieren. Aufgrund der haushaltspolitischen Situation ist aber nicht zu erwarten, dass notwendige Reformen in naher Zukunft realisiert werden. Es bleibt also weiter offen, wie die Finanzierungslücken Jahr um Jahr geschlossen werden sollen ohne die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler weiter zu belasten.“

Die Leistungsausgaben werden die KNAPPSCHAFT auch künftig vor besondere Herausforderungen stellen.

„Der andauernde Anstieg der Leistungsausgaben trifft insbesondere Versorgerkassen – wie die KNAPPSCHAFT – mit einem hohen Anteil an multimorbiden und hochbetagten Versicherten. Für diese Versicherten, die oftmals pflegebedürftig sind, erhalten die Versorgerkassen keinen adäquaten finanziellen Ausgleich. Wir fordern die Politik auf, für eine faire Lastenverteilung zu sorgen, die einseitige Belastung der Beitragszahlenden zu beseitigen und Strukturreformen einzuleiten, um eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen“, so Matthiessen.

Außerdem wurde vor einer weiteren Belastung der Beitragszahlenden durch die geplante Finanzierung des Transformationsfonds in Zusammenhang mit der Krankenhausreform gewarnt. In den kommenden zehn Jahren sollen ab dem Jahr 2026 insgesamt 50 Milliarden Euro in die Zukunftsfähigkeit der Krankenhauslandschaft investiert werden. Diese Einigung bei der Klinikreform im Vermittlungsausschuss soll am 22. März 2024 vom Bundesrat bestätigt werden. Die Mittel sollen jeweils zur Hälfte von den Bundesländern und aus Geldern des Gesundheitsfonds, also letztlich von den Beitragszahlenden der GKV, aufgebracht werden. Matthiessen:

„Der Auf- und Umbau der gesundheitlichen Infrastruktur ist aber eindeutig eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die neben den Ländern der Bund die Finanzierungsverantwortung übernehmen muss.“ Der Gesundheitsfonds werde aber aus Versicherten- und Arbeitgeberbeiträgen zur GKV befüllt – plus einem Bundeszuschuss.

Die Vertreterversammlung der KBS hat sich in ihrer Sitzung daher klar gegen diese Umverteilung positioniert und lehnt die vorgesehene Ausgestaltung des Transformationsfonds ab.

„Diese erneute einseitige Belastung der GKV wird nicht ohne Folgen für die Zusatzbeiträge bleiben“, so Maike Matthiessen.

Redaktion

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