Zuzahlungsbefreiung im Dezember auffrischen

Bei vielen Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen die Versicherten zuzahlen: Auch bei Inkontinenzprodukten ist eine Selbstbeteiligung fällig. Bei jeder zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordneten Packung ist der Versicherte mit zehn Prozent oder maximal zehn Euro im Monat dabei, so das Infozentrum Inkontinenz.

Meist bleibt es aber nicht bei Inkontinenzprodukten. Viele Betroffene benötigen weitere Heil-, Hilfs- oder Arzneimittel. Auch für die wird eine Selbstbeteiligung fällig. Was an Zuzahlungen zusammenkommt, kann schnell an die finanzielle Schmerzgrenze gehen.
Um wirtschaftliche Härten zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine Belastungsobergrenze eingeführt: Die Summe der Zuzahlungen darf auf das Jahr gerechnet zwei Prozent der Bruttoeinnahmen eines Versicherten nicht überschreiten, bei chronisch Kranken ist es ein Prozent. Sind diese Werte erreicht, können sich Versicherte von ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen.

Es geht aber auch anders: Weiß ein Versicherter aufgrund seiner Erfahrungen im laufenden Jahr, dass er die Grenzen überschreiten wird, dann kann er die Zuzahlungsbefreiung für 2014 bereits jetzt bei seiner Krankenkasse beantragen. Wer schon eine besitzt, der muss sie bis Ende Dezember erneuern lassen, denn sie gilt immer nur ein Jahr. Zahlt der Patient den dabei errechneten Eigenbeitrag quasi als vorgezogene Zuzahlung an die Kasse, dann braucht er weder beim Apotheker noch beim Sanitätshändler das Portemonnaie zücken.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, sämtliche Belege zu sammeln. Sie dienen als Nachweis der geleisteten Selbstbeteiligung für den Fall, dass man doch wegen einer Krankheit die Belastungsgrenze touchiert. Apotheken halten oftmals Hefte bereit, in denen die Zuzahlungen notiert werden können.

Redaktion

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