Spahn verbietet Ausschreibung für Hilfsmittel

Über ein Jahr ist bereits vergangen, als das Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG) vom Bundesrat und Bundestag verabschiedet wurde, dennoch setzen gesetzliche Krankenkassen weiterhin auf eine billige Inkontinenzversorgung. Oftmals ist es üblich, dass Betroffene einen Beitrag zwischen 20 und 40 Euro erhalten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) darauf jetzt Konsequenzen aus dem Skandal um Billig-Windeln und stoppt den Unterbietungswettbewerb bei Heilmitteln.

„Patienten und Pflegebedürftige müssen sich darauf verlassen können, dass Windeln, Gehhilfen und generell alle notwendigen Hilfsmittel gut und verlässlich sind“, sagte Spahn der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Der bisherige Preiskampf um das billigste Angebot gehe „zu oft zu Lasten der Patienten“: „Deshalb wird es künftig keine Ausschreibungen für Hilfsmittel mehr geben“, kündigte Spahn an.

Derzeit können die Krankenkassen Windeln, Krücken und andere benötigte Pflegeartikel ausschreiben. Das hat dazu geführt, dass zahllose Inkontinenz-Patienten mit Billig-Windeln oder zu wenigen Windeln versorgt werden. Versuche, für die Ausschreibungen Qualitätsanforderungen durchzusetzen, erwiesen sich als untauglich. Das sogenannte „Windel-Gesetz“ erwies sich als Flop. An der teils desaströsen Versorgung der Patienten änderte sich laut Bundesgesundheitsministerium nichts.

Spahn zieht jetzt die Notbremse. Ausschreibungen würden „künftig komplett verboten“, sagte er der „NOZ“. Stattdessen müssen die Kassen Rahmenverträge mit Heilmittelherstellern und -anbietern abschließen, in denen Qualitätsstandards verankert sind. Neben Windeln gelte dies auch für andere Produkte wie Krücken, Rollstühle oder Stützstrümpfe, hieß es aus dem Ministerium.

Für die Reform will Spahn das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz ändern, das der Bundestag im Februar verabschieden soll. Der entsprechende Änderungsantrag sei bereits mit den Fachpolitikern von CDU, CSU und SPD abgesprochen. Das Verbot von Ausschreibungen könnte demnach im ersten Quartal 2019 beschlossen werden. Welche Mehrkosten für die Krankenkassen entstehen, konnte das Ministerium auf Nachfrage nicht beziffern.

Redaktion

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