Das am 16. Februar vom Bundestag verabschiedete Hilfsmittel-Reformgesetz (Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz – HHVG) enthält nach Ansicht des BVMed viele Elemente, um eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken. Erforderlich seien nun wirksame und bundeseinheitliche Regelungen für die Hilfsmittel-Vertragskontrollen durch die Krankenkassen vor Ort, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.
Positiv bewertet der BVMed insbesondere die zeitnahe Aktualisierung und kontinuierliche Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses sowie die verpflichtenden Qualitätskriterien für Ausschreibungen. Sinnvoll sei auch die Regelung, dass es für Hilfsmittel, die für einen bestimmten Versicherten individuell angefertigt werden, und Hilfsmittel-Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil wie Stoma, ableitende Inkontinenz und Dekubitus, künftig keine Ausschreibungen mehr geben soll.
Bei den nun anstehenden Diskussionen zum Vertragscontrolling sei es wichtig, bundeseinheitliche Regelungen zur Vergleichbarkeit der Qualitätsprüfungen für alle Krankenkassen zu schaffen. Aus BVMed-Sicht sollten sich die Prüfungen auf die Anzahl der Versorgungsfälle und auf das versorgte Hilfsmittel und die damit verbundenen Dienstleistungen erstrecken. Zudem sei eine frühe Einbindung der Leistungserbringer und der Hersteller in die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses erforderlich, so der BVMed.
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