Kindersitzpflicht unserer Nachbarländer

Über Ostern fahren viele Familien mit Kindern in den Kurzurlaub. Zum sicheren Transport von Kinder im Auto – darf der Kindersitz natürlich nicht fehlen. Rückhaltesysteme gibt es in verschiedenen Ausführungen und orientieren sich nach 3 Klassen von 13 bis 36 kg. Sitzsysteme für Kleinkinder sind meist zusätzlich mit 5-Punkt-Gurt und Fangtisch ausgestattet.

Nach welchen Kriterien ein Kind in eine angemessene Rückhaltevorrichtung im Fahrzeug transportiert werden muss, hängt von den Vorschriften des jeweiligen Landes ab. Zumindest in Europa sind die Richtlinien nahezu identisch oder wurden teilweise von uns übernommen. In Deutschland müssen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder wenn diese kleiner sind wie 1,50 m in einem alters tauglichen Kindersitz gesichert werden.

In Österreich und Luxemburg gelten andere Vorschriften, was zumindest das Mindestalter betrifft. In Österreich müssen Kinder unter 1,50 m bis einschließlich 14 Jahren in transportiert werden. Im Luxemburg besteht sogar für Kinder bis einschließlich 17 Jahren eine Kindersitzpflicht. Wobei man eher von einem Jugendlichen sprechen sollte. Vor noch nicht alt zu lange Zeit lag das Mindestalter sogar bei 18 Jahren.

Den meisten Teenagern dürfte alleine schon der Gedanke wieder in einem Kindersitz Platz zu nehmen, die Reise gründlich vermiesen. Der Stress ist schon vorprogrammiert. Eine normale Sitzerhöhung mit Sicherheitsgurt reicht im Normalfall aus. Etwas schwieriger wird es, wenn größere Kinder die Richtlinien nicht erfüllen und zu schwer für eine Sitzerhöhung sind entsprechend zu sichern. Man müsste im Ausnahmefall auf spezielle Rückhaltesysteme zurückgreifen, die eigentlich für körperlich behinderte Kinder entwickelt wurden.

Vom Aufbau unterscheiden sich die sogenannten Reha-Sitze kaum von herkömmlichen Kindersitz. Allerdings dürfen ältere Kinder nur mit einem 3-Punkt-Gurt gesichert werden, um Verletzungen bei einem Unfall vorzubeugen. Die Belastbarkeit solcher Reha-Sitze liegt zumindest bei 60 kg, die Anschaffungskosten dürfen das Familienbudget um einiges überschreiten. Ratsam wäre es, die Transportrichtlinie vor Reiseantritt zu checken, um ein Bußgeld zur Vermeiden.

Redaktion

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