Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung tritt in Kraft

Jetzt wird es endlich ernst, das neue Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) ist am 11. April in Kraft getreten. Es sorgt für mehr Qualität bei Hilfsmitteln wie Inkontinenzhilfsmitteln und Windeln und unterstreicht die wichtige Rolle der Therapieberufe (z.B. Physiotherapeuten). Die Ausnahmeregelung für einen Leistungsanspruch auf Brillengläser wird ebenfalls erweitert.

„In einer älter werdenden Gesellschaft wird die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln immer wichtiger. Versicherte müssen die richtigen Hilfen erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können – dazu zählen etwa Inkontinenzhilfen und Prothesen, Rollstühle und Hörgeräte“.

„Deshalb sorgen wir für eine gute und zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln und stellen die Weichen für die Weiterentwicklung dieser wichtigen Leistungsbereiche. Mit dem Gesetz unterstreichen wir die hohe Bedeutung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen für die Patientenversorgung und schaffen den gesetzlichen Rahmen für eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen“.

„Zudem richten wir die Hilfsmittelversorgung stärker an Qualitätszielen aus und verbessern die Rechte der Patientinnen und Patienten auf Beratung und Information. Darüber hinaus schieben wir der Einflussnahme auf Arzt-Diagnosen, mit dem Ziel mehr Mittel aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten, einen Riegel vor“ so der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).

Die wichtigsten Regelungen des HHVG und verschiedene Maßnahmen in anderen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) findest du in der News vom 15. März.

Redaktion

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