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Elektronische Krankschreibung im Norden stark zugenommen

Die Krankschreibungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein werden immer häufiger digital ausgestellt. Innerhalb weniger Monate hat sich der Anteil der elektronischen Krankschreibungen (eAU), die die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte den gesetzlichen Krankenkassen digital übermittelt haben, fast verdreifacht. Das geht aus einer aktuellen Auswertung der AOK NordWest hervor. Lag der Anteil im April dieses Jahres noch bei 27 Prozent, stieg er Ende Oktober auf über 80 Prozent an.

„Das ist eine erfreuliche Entwicklung und zeigt, dass wir im Bereich der Digitalisierung bei den Krankschreibungen einen wichtigen Schritt nach vorn gekommen sind. Und es unterstreicht, wie gefragt und unverzichtbar digitale Lösungen im Gesundheitswesen sind“, sagt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest.

Mithilfe der eAU können die Krankschreibungen digital von der Praxis direkt an die Krankenkasse des Versicherten gesendet werden. Die Zustellung erfolgt per Knopfdruck – schnell und sicher. Erstellungs- und Übermittlungskosten können dadurch deutlich reduziert, mögliche Krankengeldzahlungen noch rascher vorgenommen werden. Außerdem werden die Versicherten durch das neue digitale Verfahren von der Zustellpflicht an die Krankenkasse entbunden, ab 1. Januar 2023 auch von der Zustellpflicht an den Arbeitgeber. Dann können die Arbeitgeber die AU-Daten ihrer Beschäftigten nur noch elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Bis dahin muss die Krankschreibung jedoch noch in Papierform vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vorgelegt werden.

In einem bundesweiten Pilotprojekt zum Datenaustausch, an dem sich auch die AOK NordWest beteiligt, ist ein zunehmendes Interesse der Arbeitgeber an diesem digitalen Verfahren zu verzeichnen. Im Monat Oktober habe es fast 25.000 Abrufe allein bei der AOK NordWest gegeben, das sind mehr als doppelt so viele als noch im Juli mit rund 10.000 Downloads.

„Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt in ein neues digitales Zeitalter und sind dafür bestens vorbereitet“, so Ackermann.

Ab 1. Januar 2023 hat der ‚gelbe Schein‘ dann offiziell ausgedient. Der Versicherte selbst erhält auf Wunsch allerdings immer noch einen weißen Papierausdruck seiner AU-Bescheinigung als Nachweis.

Redaktion

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