Gesundheitswesen

DEKV setzt sich für die Stärkung der Pflege ein

Im Rahmen des gestrigen Fachdialogs im Bundesgesundheitsministerium steht die Präzisierung der Kernpunkte des Pflegekompetenzgesetzes auf der Agenda. An diesem bedeutsamen Austausch nehmen Katja Rosenthal-Schleicher sowie Professorin Dr. Susanne Schuster teil, die beide aufgrund ihrer umfangreichen praktischen Erfahrung als repräsentative Vertreterinnen des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) gelten. Ihre Teilnahme zielt darauf ab, die spezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten der evangelischen Krankenhäuser im Bereich der Pflege aktiv in den Prozess der Gesetzgebung einzubringen.

Katja Rosenthal-Schleicher, die als Mitglied des DEKV-Vorstands und in ihrer Rolle als stellvertretende Pflegedirektorin des Evangelischen Klinikums Bethel in Bielefeld tätig ist, vertritt die Interessen der qualifizierten Pflegefachkräfte. Sie unterstreicht ihr Engagement für das Pflegekompetenzgesetz mit dem Ziel, sicherzustellen, dass die Stimmen und Fachkenntnisse der Pflegenden bei wichtigen gesundheitspolitischen Entscheidungen Gehör finden.

Insbesondere betont Rosenthal-Schleicher die Notwendigkeit, die Perspektive der Pflege einzubeziehen, wenn es um Fragen der Gesundheitsversorgung oder den Umgang mit pandemischen Herausforderungen geht. Aus ihrer Sicht ist es entscheidend, dass Pflegekräfte in der Lage sein sollten, notwendige medizinische und unterstützende Hilfsmittel eigenständig zu verordnen und den Übergang der Patienten zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen, wie z.B. vom Krankenhaus in die häusliche Pflege oder in Langzeitpflegeeinrichtungen, zu koordinieren. Ferner plädiert sie dafür, dass Pflegekräfte eigenverantwortlich in berufsständischen Angelegenheiten agieren sollten, wie beispielsweise bei der Gestaltung ihrer Weiterbildungsordnungen.

Professorin Dr. Susanne Schuster, die als Studiengangsleiterin des Masterstudiengangs Advanced Nursing Practice und als Sprecherin der Fachgruppe Pflegewissenschaft und -Praxis an der Evangelischen Hochschule Nürnberg wirkt, bringt die Perspektive der akademischen Pflege in die Diskussion ein. Sie sieht das Pflegekompetenzgesetz als Wendepunkt an, der dringend notwendige Aufgaben- und Kompetenzprofile für Pflegefachpersonen festlegen soll, um den Beruf attraktiver zu gestalten. Schuster hebt hervor, dass eine Schwerpunktsetzung auf die Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten von besonderer Bedeutung ist, warnt jedoch davor, dass die Motivation hierfür nicht allein in der Entlastung von Ärzten liegen sollte.

Vielmehr müsse die Professionalisierung der Pflege durch autonome Handlungsbereiche stärker in den Vordergrund rücken. Sie argumentiert, dass Pflegefachpersonen, insbesondere die mit akademischer Ausbildung, eigenständig in bestimmten medizinischen Bereichen tätig sein sollten, ohne zwingend eine ärztliche Anweisung zu benötigen. Dies betrifft beispielsweise die Betreuung von Patienten mit Demenz oder chronischen Wunden. Schuster setzt sich zudem für eine klare Definition des Berufsbildes der akademischen Pflege ein, um differenzierte Kompetenzprofile in den Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen. Die Einrichtung einer berufsständischen Vertretung auf Bundesebene sieht sie als essentiellen Schritt an.

Abschließend betont Christoph Radbruch, der Vorsitzende des DEKV, die langjährige Tradition der evangelischen Krankenhäuser in der Gestaltung des Pflegeberufsbildes. Er unterstreicht das Ziel, die Rolle der Pflege im Krankenhauskontext zu stärken, da Pflegekräfte eine zentrale Rolle in der Patientenversorgung spielen. Die Möglichkeit, die aus der Versorgungspraxis gewonnenen Erkenntnisse in den aktuellen Fachdialog einzubringen, wird daher besonders begrüßt.

Redaktion

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