BVMed legt Patienteninformationen zur Hilfsmittelversorgung für Inkontinenz-Patienten auf

Mit vier ausführlichen Informationsblättern informiert der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, Inkontinenz- und Stoma-Patienten sowie deren Angehörige über die rechtlichen Grundlagen, die Patientenrechte und die Informationspflichten der Krankenkassen bei der Hilfsmittelversorgung. Neben einer allgemeinen Patienteninformation zu den rechtlichen Grundlagen der Hilfsmittelversorgung gibt es einzelne Infoblätter zur ableitenden Kontinenzversorgung, zum intermittierenden Katheterismus sowie zur Stomaversorgung.

Im Leistungsumfang der Hilfsmittelversorgung sind alle Dienstleistungen enthalten, die mit der Hilfsmittelabgabe im Zusammenhang stehen und die für eine möglichst selbstständige Versorgung erforderlich sind, informiert der BVMed. Patienten haben die freie Wahl des Leistungserbringers unter den Vertragspartnern ihrer Krankenkasse, wenn der Versorgungsbereich nicht ausgeschrieben worden ist. Die Krankenkassen haben dabei gegenüber den Patienten eine Informationspflicht, welche Vertragspartner zur Auswahl stehen. Auf Nachfrage muss auch mitgeteilt werden, welche wesentlichen Leistungen vertraglich geregelt sind. Bei Ausschreibungen existiert üblicherweise nur ein Vertragspartner pro ausgeschriebenem Versorgungsbereich. „Sollte es Probleme mit der Versorgung durch den Ausschreibungsgewinner geben, informieren Sie umgehend mündlich und schriftlich Ihre Krankenkasse und fordern Sie unter Setzung einer Frist eine Nachbesserung ein“, empfiehlt der BVMed den Patienten.

Die Patienteninformationen zur ableitenden Kontinenzversorgung, zum intermittierenden Katheterismus sowie zur Stomaversorgung enthalten weitere spezifische Hinweise und Tipps.

Bei der ableitenden Kontinenzversorgung sollte ein erstes, persönliches Beratungsgespräch möglichst im häuslichen Umfeld stattfinden. Dabei sollte nach der Qualifikation des Ansprechpartners gefragt werden, da es speziell ausgebildete medizinische Fachkräfte für die ableitende Kontinenzversorgung gibt. „Zu dem Beratungsgespräch gehören neben dem Umgang mit den Hilfsmitteln Themen wie die Pflege des Intimbereichs, Vorbeugung von Harnwegsinfekten und anderen Komplikationen, Auswirkungen der Ernährung und des Trinkverhaltens sowie Tipps für den Alltag“, so der BVMed.

Beim intermittierenden Katheterismus definiert der Arzt das Therapieziel und die Häufigkeit des Katheterisierens. Danach sollte sich der Hilfsmittelversorger richten. Benötigt der Patient aus medizinischen Gründen ein bestimmtes Produkt, darf der Arzt im Einzelfall dieses spezielle Hilfsmittel namentlich verordnen (10-stellige Positionsnummer des Hilfsmittelverzeichnisses). Diese Einzelproduktverordnung ist zwingend vom Arzt zu begründen. Das Beratungsgespräch mit dem Hilfsmittelversorger sollte in der Anfangsphase so häufig stattfinden, bis der Patient oder die Betreuungsperson den intermittierenden Katheterismus selbstständig und sicher durchführen kann. Der Hilfsmittelversorger sollte den Patienten zudem darüber informieren, dass es sich bei den Kathetern um sterile Einmalprodukte handelt, die nicht mehrfach verwendet werden dürfen. Dies trägt zur Vermeidung von Harnwegsinfekten bei.

Auch bei der Stomaversorgung (Stuhl- oder Harnableitung) findet ein erstes, persönliches Beratungsgespräch – möglichst im häuslichen Umfeld – statt. Es gibt speziell ausgebildete medizinische Fachkräfte für die Stomaversorgung. Inhalte der Beratungen sind die umfassende Aufklärung über den Umgang mit dem Stoma, die Anleitung zur Selbstständigkeit, die gemeinsame Auswahl und Anpassung der Hilfsmittel an das sich verändernde Stoma und die Lebensgewohnheiten sowie die Vorbeugung und das Erkennen von Komplikationen.

Weitere Patienteninformationen können unter www.bvmed.de/infokarten abgerufen werden.

Redaktion

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