Abrechnungsprobleme der Apotheken mit neuen Hilfsmittelpositionsnummern

Aufgrund der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes und der Umgruppierung in die neuen Produktgruppen 15.25.30. und 15.25.31. (Saugende Inkontinenz-vorlagen, Saugende Inkontinenzhosen) müssen Hersteller gestiegene Anforderungen an Inkontinenzprodukte erfüllen und ihre Produkte bis zum 10. März 2017 umgruppiert sein. Attends, als Hersteller von Inkontinenzprodukten, hat bereits frühzeitig den Großteil seines Sortiments beim GKV-Spitzenverband erfolgreich umgemeldet.

Die umgruppierten Produkte wurden bereits zum 01.01.2017 in den Systemen der ABDATA eingepflegt und ersetzen somit die bisherigen Hilfsmittelpositionsnummern. Da die umgruppierten Produkte zum Teil noch nicht in den Verbandsverträgen abgebildet sind, kann es seit Anfang Januar 2017 zu Fehlermeldungen bei der systemtechnischen Abrechnung von Inkontinenzprodukten in Apotheken kommen.

Da Attends Produkte die neuen gesetzlichen Anforderungen bereits erfüllen und diese sehr frühzeitig umgruppiert wurden, sind Attends Produkte überproportional häufig betroffen. Wir empfehlen Apotheken, die systemtechnische Probleme bei der Abrechnung mit Attends Produkten haben, sich mit ihrem jeweiligen Landesapothekerverband in Verbindung zu setzen, um die Abrechnungsmodalitäten zu klären. Voraussichtlich ab dem 01.02.2017 sollte eine reibungslose Abrechnung aller Inkontinenzhilfsmittel, wie gewohnt, möglich sein.

Leider können wir selbst keine weiteren Maßnahmen zur Behebung des oben dargestellten  Sachverhalts ergreifen. Wir hoffen, dass Sie mit Ihrem Landesapothekerverband eine schnelle Klärung erzielen können.

Redaktion

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